26-07-2011, 16:48
(26-07-2011, 15:29)PapaX schrieb: Was haltet Ihr von der Alternative, die Geschichte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zu befristen?Eine Befristung auf zwei Jahre ist nicht unüblich und wird in aller Regel auch akzeptiert. Wie hier schon geschrieben wurde, eh nach zwei Jahren erneut Auskunft verlangt werden kann.