25-07-2011, 15:54
(25-07-2011, 14:35)PapaX schrieb: 3. Kann man eine Klausel aufnehmen, die eine Reduzierung des zu zahlenden Betrages im falle eines gesunkenen Einkommens (grösser 10%) regelt?Das geht schon deshalb nicht, weil die Gläubigerin das nicht akzeptieren würde.

Ansonsten laß den Schriftkram beim Notar machen. Die holen ihre Vorlagen aus dem Computer und setzten nur Namen, Höhe und evtl. die von Dir gewünschte (zeitliche) Befristung ein. In dir Zeit, die Du mit Nachdenken und Suchen bisher verschwendet hast, hättest Du längst einen -korrekt- formulierten beim Nortar erhalten.
Zum JA gehe ich grundätzlich nicht!