05-07-2011, 20:11
Ja das wäre sicher eine gute Möglichkeit / Lösung.
Hab aber keine Ahnung ob sich das BfJ darauf einlässt. Die sind in meinem Fall ja so etwas wie eine Beistandschaft für meinen Sohn.
Werde das dann zu gegebener Zeit mit der zuständigen Sachbearbeiterin verhackstücken.
Aber trotzdem, mir wäre es wursch, wenn der alte Titel so weiterliefe, solange mein Sohn noch studiert.
Es geht ja lediglich um einen höheren Betrag, den ich ja dann befristet bis z.Bsp. zum Bachelorabschluss titulieren würde.
Eine Abänderung/Verzich auf den alten Titel kann man ja dann angehen, wenn es sinnvoll ist.
Hab aber keine Ahnung ob sich das BfJ darauf einlässt. Die sind in meinem Fall ja so etwas wie eine Beistandschaft für meinen Sohn.
Werde das dann zu gegebener Zeit mit der zuständigen Sachbearbeiterin verhackstücken.
Aber trotzdem, mir wäre es wursch, wenn der alte Titel so weiterliefe, solange mein Sohn noch studiert.
Es geht ja lediglich um einen höheren Betrag, den ich ja dann befristet bis z.Bsp. zum Bachelorabschluss titulieren würde.
Eine Abänderung/Verzich auf den alten Titel kann man ja dann angehen, wenn es sinnvoll ist.