Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
#15
Ja das wäre sicher eine gute Möglichkeit / Lösung.
Hab aber keine Ahnung ob sich das BfJ darauf einlässt. Die sind in meinem Fall ja so etwas wie eine Beistandschaft für meinen Sohn.
Werde das dann zu gegebener Zeit mit der zuständigen Sachbearbeiterin verhackstücken.


Aber trotzdem, mir wäre es wursch, wenn der alte Titel so weiterliefe, solange mein Sohn noch studiert.
Es geht ja lediglich um einen höheren Betrag, den ich ja dann befristet bis z.Bsp. zum Bachelorabschluss titulieren würde.

Eine Abänderung/Verzich auf den alten Titel kann man ja dann angehen, wenn es sinnvoll ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung - von Eifelaner - 05-07-2011, 20:11

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht masku 21 12.896 16-02-2019, 12:29
Letzter Beitrag: masku
  Notarielle Beurkundung nicht mehr kostenfrei? HeinrichH 2 3.575 21-03-2018, 13:47
Letzter Beitrag: HeinrichH
  Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ? Erdhöhnchen 3 2.935 10-03-2018, 10:41
Letzter Beitrag: HeinrichH
Wink Notarielle Urkunde cappucino31 20 21.335 18-01-2013, 20:46
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste