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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#30
Ich habe inzwischen eine Gehaltsabrechnung bekommen. Die Abtretung sieht schon besser aus, als der Betrag, der mir am Telefon genannt wurde. aber immer noch 15% zu hoch, meiner Meinung nach.

Wie ist es bei Gehaltspfändung: bekommt der Schuldner eine Berechnung der Pfändung? Hat er Recht drauf?

Kann man eigentlich ohne eine "vollstreckbare ausfertigung" pfänden? Wie kann der Schuldner überprüfen, das es sie schon gibt? Bekommt er eine Kopie vom Gericht?

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RE: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? - von FreiHerr - 16-05-2011, 10:30

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