Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU einen Monat nicht gezahlt, Ratenzahlung angeboten, JA droht Lohnpfändung an
#1
Hallo, jetzt brauche ich auch mal wieder Rat.

Problem: Im Januar konnte ich den KU nicht zahlen (nachdem ich in den Jahren vorher (fast) immer pünktlich und (bis auf ein einziges Mal, was aber auch schon bezahlt ist) auch in voller Höhe gezahlt hatte).

Die UHN ist sofort zum JA gerannt, welches mir eine extrem kurze Frist der Zahlung einräumte (nicht einmal eine Woche seit Erstellung (!) des Schreibens).

Da ich definitiv nicht zahlen kann, habe ich eine Ratenzahlung ab Februar angeboten.

Heute kam Schreiben vom JA, daß sie die Ratenzahlung nicht akzeptieren, und jetzt eine Lohnpfändung durchführen wollen.

Können sie das so einfach oder gibt es da noch einen Zwischenschritt? Ich bin in diesem Punkt sehr verwirrt,da ich schon mehrfach gehört habe, daß das eigentlich erst möglich ist, wenn man mehrfach den KU nicht zahlt.

Huh

Simon II
Zitieren
#2
Vorausgesetzt, der Unterhalt ist tituliert, dann können sie ohne jede Ankündigung sofort pfänden lassen. Es gibt keine Zwischenschritte und sie müssen auf keinerlei Ratenzahlungsangebote eingehen.
Zitieren
#3
Nochmal hinschreiben und ankündigen, dass bei Lohnpfändung dein Arbeitsplatz und damit die Unterhaltsleistungen für die Kinder in Zukunft möglicherweise gefährdet sind. Um vernünftige Fristsetzung bitten (mind. 14 Tage). Nochmal Ratenzahlung anbieten, nötigenfalls eine Ebene höher als die Sachbearbeiterin.
Zitieren
#4
Hier ist ja Gefahr im Verzug, weil das Kind sonst verhungert (Ironie)
Zitieren
#5
Nicht umsonst steht in allen zu unterschreibenden Titeln "sofortige Vollstreckung", der man sich unterworfen hat.

Deine Verhältnissen sind der Gegenseite ja bis ins kleinste Detail bekannt. Verdienst du so gut, dass die sich auch einfach holen können, was du nicht sofort zahlst?
Zitieren
#6
(19-01-2013, 19:31)Simon ii schrieb: ...da ich schon mehrfach gehört habe, daß das eigentlich erst möglich ist, wenn man mehrfach den KU nicht zahlt.
Jetzt schreib nicht, Du hast das im Internet gelesen. Big Grin
Auch in Deinem KU-Titel steht bestimmt sowas wie: "Bei Zuwiderhandlung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen etc...."?
Zitieren
#7
(20-01-2013, 10:19)p schrieb: Verdienst du so gut, dass die sich auch einfach holen können, was du nicht sofort zahlst?

Dummerweise ja. Allerdings wiederum nicht soviel, daß ich zwei KUs auf einmal in einem Monat zahlen kann.

Da ich definitiv nicht zahlen kann, habe ich mir das Geld jetzt kurzfristig von Freunden geliehen und werde das denen dann in Raten zurückzahlen (ist schon gut, wenn man gute Freunde hat!).

Die JA-Tussi ist eine von der Gesinnung her absolut widerliche, dreckige Hardcore-Feministin, für die Väter und Kinder nur Mittel sind, den Gebärerinnen Geld zuzuschustern.

Ich bin in der Vergangenheit schon mehrfach mit dieser Drecksfrau aneinandergeraten (und habe allerdings auch einen Prozeß gegen sie gewonnen! Tongue).

Allgemein:Vielen Dank für Eure Hilfe!

Simon II
Zitieren
#8
währ mal nen Thread wert.
Jugendamt und Mitarbeiter und ne Bewertung angeben
Genau so wie Gericht und Richter
Zitieren
#9
Gibt es schon unter:
Jugendämter
und hier:
Väter bei Gericht
Zitieren
#10
Das ist doch der Sinn eines Titel.
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Heart Umgang von über 51% auf 15% Drosseln im Monat?! Hoeppi 22 8.420 18-04-2017, 13:49
Letzter Beitrag: kay
  Gibt es Länder wo kein Unterhalt gezahlt werden muss? Freebird 5 17.438 17-03-2017, 21:59
Letzter Beitrag: Bruno
  ab wann muss der erhöhte Unterhalt gezahlt werden Besolder 1 2.538 08-03-2017, 10:45
Letzter Beitrag: p__
  Ratenzahlung Justizkasse / Wie hoch? Absurdistan 5 6.816 01-08-2013, 20:53
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste