12-05-2011, 10:46
Es gibt gar keine Regelung, nur den formlosen Rotz der sich "gefestigte Rechtssprechung" nennt. Drei Monate Orientierungsphase wird einem Kind zugestanden, bevor es den Unterhaltsanspruch verliert. Da aber in vorliegendem Fall bereits jetzt klar ist, dass danach ein Studium aufgenommen wird, muss es sich auch jetzt um einen überbrückenden Job bemühen, von einer Orientierungsphase kann nicht die Rede sein. So würde ich argumentieren, wenn das Kind klagt oder ich den Titel runterklage.