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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#27
Ja, ja, die "überbordende Frauensolidarität" ist bei Unterhaltspfändungen nicht selten. Der Tip von blue ist bestens!

Der AG als Drittschuldner steht bei der Pfändung nun halt in doppelter Haftung - gegenüber dem Gläubiger auf maximale Auszahlung des Pfändbaren und gegenüber dem Arbeitnehmer auf Auszahlung des maximalen Unpfändbaren. Wegen dieser Zwickmühle mögen AG die Pfändungen so wenig. In Großunternehmen, wo das häufiger vorkommt, existiert mehr Erfahrung - in Kleinunternehmen kann das dann zu Streß führen, der letztlich den AN den Job kostet.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? - von sorglos - 06-05-2011, 10:40

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