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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#24
Es gibt einfach die Tatsache, dass Gläubiger in Sachen Unterhaltsrückstand, egal welche Form das betrifft, anders agieren können und vor allen schneller. Und deshalb wird dazu ja auch gepredigt von denen, die das alles mindestens einmal bereits hinter sich haben. Ungefähr so aus Sicht des Pfarrers:

Bitte oh Herr, schenke mir die Gabe, unseren entsorgten männlichen Schäfchen beizubringen, dass sie sich zwingend um die Sicherung ihrer Finanzen zum überleben kümmern, bevor!!! die Mütter ihrer Kinder in den Transformierungakt "alleinerziehend" eintreten!
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RE: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? - von Dzombo - 30-04-2011, 13:06

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