30-04-2011, 10:59
(30-04-2011, 10:40)sorglos schrieb: Der TU-Gläubiger wird das Arbeitseinkommen exakt einmal im Monat um den pfändbaren Teil abschöpfen. Egal wo. Der pfändungsfreie Teil des Einkommens wird an den Schuldner ausgezahlt. Basta.
... und wenn TU-schulden bestehen, wird munter weiter gepfändet, bis die Schulden getilgt sind. Ansprüche gegen den Kumpel, Geld auf Konto, Geld in der Tasche - egal. Hängt von den Infos des Gläubigers und seiner Phantasie ab, wo er sucht oder von den Angaben in der EV.