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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#16
(29-04-2011, 21:49)Entsorg-t-er schrieb: Kann er nicht diese PFG beim amtsgericht berechnen lassen? Also dass er schriftlich bekommt, dass er nicht nur MindestPFG hat, sondern noch Unterhaltsberechtigte hat und somit höhre PFG? damit kann man dann bei Bank die PFG eintargen lassen? Habe ich mal wo gelesen...

Ja, kann man. Aber in meinem Fall habe ich sehr wenige Gründe für die Anhebung und die Lücke wird nur unwesentlich kleiner.

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