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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#8
Da sind wir wieder auf einer Linie. Smile Wer allerdings bei drohender Lohnpfändung noch was auf dem Konto hat, der ist selbst schuld. Tongue

(29-04-2011, 17:26)sorglos schrieb: Ein PfÜb wird meist nur einmal ausgestellt, nur bei sehr großen Forderungen werden mehrere PfÜbs für spezifische Orte und Forderungen ausgefertigt, was jeweils extra Kosten verursacht, die der Gläubiger häufig vorstrecken muss.
Meines Wissens nach wird "ein" PfÜbs ausgestellt, womit der Gläubiger hinrennen darf, wo er will, bis die Schuld beglichen ist. Wenn, wie hier evtl. falsch verstanden wurde, doppelt gepfändet wurde, kann der Schuldner was gegen machen.

Der Gläubiger ist doch dafür verantwortlich, dass nicht "über" der Schuld gepfändet wird, oder?
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RE: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? - von blue - 29-04-2011, 17:31

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