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Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
#6
(29-04-2011, 16:56)sorglos schrieb: Nein - als in Anspruch genommener Drittschuldner darf er bereits deine Verfügung über den Zahlungsweg ab Pfändung nicht mehr annehmen/berücksichtigen.
Ist schon erstaunlich, was Du alles aus dem Post von @FreiHerr rauslesen kannst! Mir zumindetest ist bisher nicht klar, ob es sich um eine Doppelpfändung handelt.
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RE: Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? - von blue - 29-04-2011, 17:11

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