29-04-2011, 17:11
(29-04-2011, 16:56)sorglos schrieb: Nein - als in Anspruch genommener Drittschuldner darf er bereits deine Verfügung über den Zahlungsweg ab Pfändung nicht mehr annehmen/berücksichtigen.Ist schon erstaunlich, was Du alles aus dem Post von @FreiHerr rauslesen kannst! Mir zumindetest ist bisher nicht klar, ob es sich um eine Doppelpfändung handelt.