25-02-2011, 21:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 21:05 von Camper1955.)
(25-02-2011, 20:48)Telepapi schrieb: Soviel ich weiß muß sie die Erwerbsbemühungen nachweisen..im Zweifel ist immer das Kind unschuldig.
In diesem Fall eben quasi auch die Frau.
In einem Strafverfahren, muss die Staatsanwaltschaft etwas nachweisen, nicht die Angeklagte.
Du müsstest zum Beispiel auch nicht beweisen, dass du einen Mord nicht begangen hast. Die Staatsanwaltschaft muss Dir nachweisen, dass Du den Mord begangen hast. Ansonsten gilt Freispruch.
Im Zivlrecht galt bisher, dass die Beweislast beim Unterhaltspflichtigen liegt.Inzwischen tritt aber immer häufiger die Beweislastumkehr ein.
Das heisst, wenn ein Mangelfall besteht, egal wie groß die Summe ist, muss die gesetzliche Vertreterin des Kindes beweisen, dass der Vater mehr verdienen könnte, aber Dinge unterläßt, diesen Verdienst auch zu bewerkstelligen.
Auch die Gerichte müssen sich im Vorfeld eines Zivilverfahrens mittlerweile erkundigen, wie die Arbeitsmarktsituation ist. Müssen das höheren Umgangskosten gegenrechnen usw.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.