Soviel ich weiß muß sie die Erwerbsbemühungen nachweisen..im Zweifel ist immer das Kind unschuldig.
In diesem Fall eben quasi auch die Frau.
In diesem Fall eben quasi auch die Frau.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...