19-02-2011, 22:09
(19-02-2011, 19:19)desperatemen schrieb: 3. Dann so schnell wie möglich über den Anwalt ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts fordern. (Mein Kind ist das aller wichtigste und ich möchte es bei mir behalten. In der Umgebung die es kennt, bei der Familie etc.)Kannn so an sich nicht in der FAQ stehen. Versuchen, der Mutter das ABR zu entziehen ist mithin das heißeste Eisen, was man anfassen kann.
(19-02-2011, 19:19)desperatemen schrieb: 5. Im Jugendamt beraten lassenAm JA kommst Du auf keinen Fall vorbei. Sich dort allerdings als Vater und "Mann" beraten zu lassen, halte ich persönlich für vergebene Mühe.
Ob Du Deine Hütte behalten kannst wird davon abhängen, zu wieviel KU und BU Du demnächst verurteilt wirst.