04-02-2011, 20:42
Der Antragsteller beantragt, die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Beantragung der Auszahlung des anteiligen Sozialgeldes für die Kinder während der Besuchskontakte bei ihm familiengerichtlich zu ersetzen.
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Soweit das Amtsgericht anführt, unterhaltsrechtlich werde der Antragsteller so behandelt, als würde er ein Arbeitseinkommen mit einem Stundenlohn von 9,- € erzielen, kommt es hierauf im vorliegenden Verfahren nicht an. Denn streitgegenständlich ist der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, der unabhängig von der im Unterhaltsrecht vorzunehmenden Einkommensfiktion, die dem Sozialrecht fremd ist, besteht.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...01215.html
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Soweit das Amtsgericht anführt, unterhaltsrechtlich werde der Antragsteller so behandelt, als würde er ein Arbeitseinkommen mit einem Stundenlohn von 9,- € erzielen, kommt es hierauf im vorliegenden Verfahren nicht an. Denn streitgegenständlich ist der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, der unabhängig von der im Unterhaltsrecht vorzunehmenden Einkommensfiktion, die dem Sozialrecht fremd ist, besteht.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...01215.html