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Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß?
#9
Hallo.

Es ging mir hier im Moment tatsächlich nur um die Frage, was habe ich als Umgangsvereinbarung eigentlich in der Hand und welche Wege führen zur Anpassung/Abänderung. Ich werde anwaltlich recht gut unterstützt, auch RA Rixe gehört dazu. Zu eigenen Recherchen und Ansätzen sehe ich aber keine Alternative.
Trotzdem vielen Dank, Terbeck, für Deine Hinweise!
Im Wesentlichen kann ich sie bestätigen.

Ich bin nun seit fast 10 Jahren in dieser Mühle, habe diverse Jugendämter, Amts- und Verwaltungsgerichte, OLG-Senate, und das BVerfG kennenlernen dürfen. Mein Erfahrungsspektrum reicht von sehr väterfreundlich bis extrem querulatorisch väterfeindlich; habe vieles an Sauereinen kennenlernen können. Trotzdem ist es mir stets gelungen, den guten Kontakt zu meinen Kindern zu halten und ihnen in problematischen Verhältnissen in der Sphäre der Mutter helfen zu können.

Die bestehende Umgangsregelung entsprach im Wesentlichen meinen Vorstellungen, sie entspricht aber nicht mehr den Gegebenheiten und vor allem nicht den gefestigt geänderten Wünschen meiner Kinder.

Da die Mutter nicht kooperiert, gegen die Kinder agiert, das JA Vermittlung für gescheitert hält, muß nun das FamGericht wieder ran.
Infrage kommen nun Klage, Antrag auf Abänderung oder das neue Vermittlungsverfahren gem. 165 FamFG.

Ich strebe stets den kleinsten nächsten Eskalationsschritt an, den ich aber sehr konsequent verfolge. Umgang ist mir heilig!
Damit bin ich bislang gut gefahren.

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RE: Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß? - von Skipper - 16-11-2010, 12:04

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