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Standesbeamtenchef: Scheidung ohne Gericht, Sorgerecht
#9
Das Thema ist durchaus auch in den Medien ein Thema, es sind schon mehrere Artikel unterschiedlicher Qualität erschienen. Ganz Schlechte wie die dümmliche Blödelei der Badenserzeitung in http://www.badische-zeitung.de/kommentar...81474.html und recht Gute mit Hintergrundinfos wie der beim ZDF: http://anonym.to/?http://www.heute.de/ZD...70,00.html

Daraus ein paar Auszüge:

"Die Scheidung in Japan etwa ist nicht aufwendiger als die Neuzulassung eines Autos. Sie geht ohne großen Aufwand über die Bühne - und in vielen Fällen auch ohne die Einwilligung des Partners, weil viele auf das persönliche Erscheinen verzichten. Wer sich scheiden lassen will, muss lediglich einen Antrag beim Standesamt einreichen. Die Scheidung wird eingetragen und vermerkt. Ein unbürokratischer und sehr privater Akt.

Auch in Russland, der Ukraine oder Portugal sind die Standesämter sowohl für Hochzeiten als auch für Scheidungen zuständig (...) Slowenien und Rumänien planen, Scheidungen in Zukunft lediglich bei einem Notar beurkunden zu lassen - ohne Gerichtsurteil. In allen Fällen setzt diese "Scheidung light" eine einvernehmliche und friedliche Trennung der Paare voraus und Einigkeit in den wichtigen Fragen von der Höhe des Unterhalts, die Vermögensverteilung bis hin zum Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Im Streitfall kommt die Scheidung auch dort vor Gericht.

Auch in Brasilien geht es ruck zuck: Die Scheidung der Eheleute wird lediglich von einem Notar vollzogen. Die ausgestellte Urkunde bestätigt, dass beide Partner mit der mit der Auflösung der Ehe einverstanden sind. Von einer schnellern und unkomplizierten Scheidung träumen viele.

Doch Experten warnen davor, diese Modelle auch in Deutschland einzuführen. "Es besteht die Gefahr, dass bei der Scheidung der sozial Schwächere über den Tisch gezogen wird", betont Dieter Schwab, Professor für Familienrecht an der Universität Regensburg. "Eine Scheidung ist wie der Konkurs eines Unternehmens". Ohne Rechtsberater würde das keiner abwickeln.

Die Kontrolle des Verfahrens durch Gerichte hält der Jurist daher auch in Zukunft für unabdingbar. Ein außergerichtliches Verfahren berge zu viele Nachteile. Das Risiko sei vor allem für Frauen groß, nicht fair aus einer gescheiterten Ehe herauszukommen. "Frauen haben oft das Nachsehen bei Scheidungen und stimmen vielen Regelungen zu, die sich später als Eigentor herausstellen."

Ohne Unterstützung eines Anwalts und lediglich durch einen Termin beim Notar oder Standesamt könnten die Ex-Partner leicht Opfer unfairer Tricks des anderen werden. Fühle sich einer der Ex-Partner bei den Scheidungsvereinbarungen im Nachhinein unfair behandelt, sei es "ein quälendes Verfahren, dagegen zu klagen", betont der Familienrechtler. Anwälte und Gerichte garantierten Rechtsstaatlichkeit und faire Scheidungsvereinbarungen, so der Jurist."



Was nicht gesagt wird, ist die Tatsache dass die Juristenscheidung die Ausnahme ist, denn auch viele andere europäischen Ländern kennen Trennung ohne Richter und Anwalt, z.B. in Skandinavien. Slowenien und Rumänien verlassen den deutschen Weg, der Trend geht also weg von der Anwaltspflicht.

Schwab ist natürlich der Frosch, der gefragt wird ob man den Teich trockenlegen sollte. Ein Risiko für einen Partner gibt es natürlich nur, wenn Riesengewinne wie im deutschen Unterhaltsrecht winken. In Ländern, denen der deutsche Unterhaltswahn unbekannt ist, fehlen diese Gewinne, dort kann es auch keine Benachteiligungsängste geben. Die Benachteiligung kommt auch aus einem "entgangenen" Gewinn von Unterhalt oder entgangenem Abkassieren aus dem komplizierten Versorgungsausgleich, ein schönes Wort für den Diebstahl der Rente.
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RE: Standesbeamtenchef: Scheidung ohne Gericht, Sorgerecht - von Shalom Aleichem - 13-11-2010, 00:53
RE: Standesbeamtenchef: Scheidung ohne Gericht, Sorgerecht - von p__ - 13-11-2010, 20:05

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