07-10-2010, 02:58
(03-10-2010, 17:51)Chineke schrieb: Und ich finde es gut, dass unsere Rechtssprechung die Übernahme oder Übergabe eines Spruches aus dem Ausland berücksichtigt. Entscheidend ist, ob der Kläger das "Wohl" des Kindes verfolgen will und deshalb das dafür brauchbarere Recht bemüht.
Mit der Übernahme oder Übergabe eines Spruches aus dem Ausland wird es nicht weit her sein. Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff Kindeswohl lässt sich alles drehen. Ein kleiner Falschvorwurf beim Jugendamt, ein kleiner Fingerzeig bei der Polizei und schon wird der Spruch aus dem Ausland kassiert, weil das "Kindeswohl" es verlangt.
Chineke schrieb:Verzwickt wird es, wenn, wie bei dir, beide Eltern gleichzeitig in verschiedenen Ländern klagen, dann gilt selbstverständlich das Gesetz des Landes wo das KIND seinen Lebensmittelpunkt hat als massgeblich.
Ein weiterer Grund für die HelferInnenindustrie und Mütterbehörden, Kindesentführungen für Mütter zu planen und zu decken, wenn es dem Mütterwo..., ähem, Kindeswohl dienlich ist.
Chineke schrieb:Nicht einfach für den Richter in Deutschland, der muss sich mit zwei Kindschaftsrechten beschäftigen.
Was heißt hier "nicht einfach"?!?? Das ist doch das Paradies für FamilienrichterInnen!!!
Mehrer Rechtssysteme bieten jede Menge Interpretationsspielraum und bei Rechtsunklarheit ist der Richter sein eigener Gesetzgeber.
Besser geht es für den Richter doch gar nicht!