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Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen
#3
Ich finde harte Maßnahmen für harte Boykotteusen ja auch ok, nur sollte es auch mildere Maßnahmen für kleinere Vergehen geben.

Sonst heißt es nachher wieder: "Das ist zwar nicht schön, aber dafür können wir einer Mutter ja nicht das Kind wegnehmen oder sie gar in den Knast stecken!"

Deswegen finde ich Zwangs- oder Ordnungsgeld über 25.000,- immer so sinnlos, weil jeder weiß, dass sowas sowieso nie verhängt wird.

Da können 100,- oder 1.000,- € deutlich wirksamer sein.

Und sowas kann auch verhängt werden, wenn Vadder nichts zahlt.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von beppo - 31-08-2010, 13:19

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