18-12-2009, 12:54
(18-12-2009, 12:17)beppo schrieb: Moin nohope,
ich vermute mal, der Unterhalt ist tituliert und dein Protagonist möchte sich vor ein Gericht in D stellen, mit der Bitte, den Unterhalt auf Grund der von dir geschilderten Umstände ändern.
der unterhalt ist nicht tituliert.der rentner will auch weiterhin für seine beiden kinder unterhalt zahlen,nur eben aus dem ausland.
mir geht es viel mehr um die höhe des selbstbehaltes.bleibt der rentner mit seinem partner in bananistan,so ist,meines wissens,der selbstbehalt auf grund der partnerschaft auf 770 € gesetzt.ein leben kaum möglich.
mir stellt sich eher die frage,was passiert,wenn der rentner in´s eu-ausland umzieht,dort aber auf grund des landesindex ein höherer selbstbehalt herrscht als in bananistan,und der rentner nun weniger unterhalt zahlt,als er es in bananistan macht.kann dann der ex partner,bei dem die kinder in bananistan leben,dem rentner einen höheren betrag abfordern,sodass der selbstbehalt im eu-ausland unter 770 € liegen würde?
würde auch hier im extremfall beim kostenträger der rente direkt gepfändet werden?
immerhin kann man ja leben wo man will.oder wäre das wieder ein fall für dem EGMR?
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
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