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Unterhalt als Rentner im Ausland
#2
Moin nohope,

ich vermute mal, der Unterhalt ist tituliert und dein Protagonist möchte sich vor ein Gericht in D stellen, mit der Bitte, den Unterhalt auf Grund der von dir geschilderten Umstände ändern.
In diesem Falle wird das Gericht ganz sicher nicht Rücksicht auf irgendwelche anderen Umstände im neuen Land Rücksicht nehmen, die eine Unterhaltsminderung rechtfertigen könnten.
Schließlich hat er alles zu unterlassen, was eine Unterhaltsminderung zur Folge hätte.

Sie würden ihn daher im Zweifelsfall auffordern, wieder nach D zu ziehen, damit diese Gründe entfallen.

Wenn er sich mit diesem Problem an ein deutsches Gericht wendet ist das daher Geld- und Zeitverschwendung.
Alternativen dazu findest du reichlich unter www.trennungsfaq.com Smile


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt als Rentner im Ausland - von nohope - 18-12-2009, 12:08
RE: Unterhalt als Rentner im Ausland - von beppo - 18-12-2009, 12:17
RE: Unterhalt als Rentner im Ausland - von p__ - 18-12-2009, 12:17
RE: Unterhalt als Rentner im Ausland - von p__ - 18-12-2009, 15:36

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