13-12-2009, 09:36
(12-12-2009, 23:26)Goddiejens schrieb: den Verweis auf die Schmerzensgeld-Urteile für die Kontakte mit dem Kind torpedierenden Mütter finde ich von Ansatz her optimal.
Viel zu spät eingegriffen. Wenn Umgangssabotage ein Straftatbestand wäre (siehe Frankreich) oder als Nachweis für Erziehungsunfähigkeit (mangelnde Bindungstoleranz) akzeptiert würde, wären nachgelagerte Aktionen überflüssig.
Wenn der Kontakt erst zerbrochen ist, ging das Wesentliche verloren und alle Strafaktionen bringen in der Sache nichts mehr.