18-07-2026, 15:23
(kaputte Formatierung repariert)
Ob die Teilzeittätigkeit der einfachen Erwerbsobliegenheit genügt, ist eine Ermessensentscheidung die unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände getroffen wird. Verlassen kann man sich nicht darauf, weder auf pro noch contra.
Ob die Teilzeittätigkeit der einfachen Erwerbsobliegenheit genügt, ist eine Ermessensentscheidung die unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände getroffen wird. Verlassen kann man sich nicht darauf, weder auf pro noch contra.
