10-07-2026, 12:50
Den Dienstplan muss sie dir nicht geben, der ist irrelevant.
Umgangsregelung macht halt alles planbarer, wenn sie sich nicht dran hält, kannst du es aber auch nicht ändern. Andererseits kannst du dann mit ner guten Begründung das Kind nicht rausgeben, wenn sie spontan auftaucht.
Kommt ansonsten bisschen drauf an, was du willst. Wenn du das Kind gern viel bei dir haben willst, könntest du es auch einfach so noch ne Weile weiterlaufen lassen und immer schön alles dokumentieren. Siehst ja selbst, dass sie es nicht auf die Kette bekommt. Übergaben um 22 Uhr und Kind wecken würde ich nicht machen. Die Tür würde bei mir da zubleiben und wenn sie Theater macht -> Polizei.
Wie sicher ist das nachweisbar mit den 1500€, die sie dir schuldet? Wenn das kaum zu bestreiten ist, kannst du sie schriftlich in Verzug setzen mit z.B. 2 Wochen Frist. Wenn die abgelaufen sind, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, das geht online und kostet kaum was. Das Gericht prüft die Forderung nicht inhaltlich , sondern erlässt einen Mahnbescheid, dem sie innerhalb von 2 Wochen widersprechen kann. Reagiert sie nicht, kannst du direkt vollstrecken.
Umgangsregelung macht halt alles planbarer, wenn sie sich nicht dran hält, kannst du es aber auch nicht ändern. Andererseits kannst du dann mit ner guten Begründung das Kind nicht rausgeben, wenn sie spontan auftaucht.
Kommt ansonsten bisschen drauf an, was du willst. Wenn du das Kind gern viel bei dir haben willst, könntest du es auch einfach so noch ne Weile weiterlaufen lassen und immer schön alles dokumentieren. Siehst ja selbst, dass sie es nicht auf die Kette bekommt. Übergaben um 22 Uhr und Kind wecken würde ich nicht machen. Die Tür würde bei mir da zubleiben und wenn sie Theater macht -> Polizei.
Wie sicher ist das nachweisbar mit den 1500€, die sie dir schuldet? Wenn das kaum zu bestreiten ist, kannst du sie schriftlich in Verzug setzen mit z.B. 2 Wochen Frist. Wenn die abgelaufen sind, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, das geht online und kostet kaum was. Das Gericht prüft die Forderung nicht inhaltlich , sondern erlässt einen Mahnbescheid, dem sie innerhalb von 2 Wochen widersprechen kann. Reagiert sie nicht, kannst du direkt vollstrecken.

