Vor 4 Stunden
(Vor 7 Stunden)michael_fra schrieb: Ein konkretes Beispiel: wir haben eine Couch vor 3 Jahren gekauft für 1719 EUR. Die wird sie auf Grund der Größe sicher nicht mitnehmen können in ihre neue kleiner Wohnung. Welchen Wert würdet ihr ansetzen, wenn es um eine Auszahlung geht? Welcher Wertverlust hat eine 5 Jahre alte Couch?
Oder einfach sagen, nimm Du sie und wenn Du nicht kannst, Pech gehabt?
Ein Satz vorweg: in aller Regel ist das Inventar die Streiterei nicht wert. Im Vergleich zu den anderen Sachen, die nach einer Trennung/Scheidung kommen sind die Möbel geradezu billig.
So lange ihr noch vernünftig miteinander reden könnt, würde ich folgende Vorgehensweise vorschlagen: da sie eine Ausgleichszahlung will, soll sie doch bewerten, was die Sachen wert sein sollen. Am besten soll sie die Sachen auflisten mit einer Wertangabe dahinter, und dann einigt man sich auf eine Summe X.
Ich hatte das bei meiner Scheidung - ich wollte schon bei einem Büchsenmacher den Wert meiner Jagdwaffen taxieren lassen um zu einer seriösen Bewertung zu kommen. Mein Anwalt hat mich gebremst; ich bin nur verpflichtet gewesen anzugeben was ich habe. Bewerten muss ich das nicht. Am Ende ging das alles unter, für den Wert des Inventars hat sich dann keiner mehr interessiert.
Wenn du die Exe mit einer Vergleichs-/Pauschalzahlung loswirst, mach es. Auch wenn du einige Euro dabei drauflegen solltest, die eigene seelische Gesundheit ist auch was wert.
Unter den Vergleichstext gehört noch ein Satz wie: "mit der Ausgleichszahlung sind alle Forderungen für die Gegenwart und die Zukunft abgegolten, auch für die Fälle unverschuldeter Not einer der Vertragsparteien. Es werden für die Zukunft jegliche weitere Forderungen ausgeschlossen". Soll dir ein Anwalt formulieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1


