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doppelter Haushalt
#1
Hallo zusammen, vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung . Bei meiner letzten Berechnung vom Volljährigen Unterhalt wurde vom JA meine doppelte Haushaltsführung (Miete für die Wohnung am Arbeitsort) berücksichtigt . Ich musste wegen Eigenbedarfs aus der Wohnung und habe dann eine im gleichen Ort erworben. Nun kann ich ja nicht mehr die Miete angeben. Bei der Steuer ist es die AFA. Kann ich die AfA auch beim Unterhalt ansetzen? Ich möchte mich auf eine eventuelle neue Berechnung vorbereiten. Cool

Guss Seb
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#2
Die Frage kam schon öfters, mal suchen. Generell würde ich einfach mal alles ansetzen was überhaupt nur denkbar ist. Überlass es der Gegenseite, Argumente dagegegen zu suchen.
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