Vor 7 Stunden
Hallo zusammen,
meine Ex zieht spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Eigentumswohnung aus.
Die Geschichte dazu könnt ihr hier nachlesen.
Jetzt geht es natürlich darum, was sie an Sachen aus unserer Wohnung mitnimmt.
- klar, ihr persönlichen Sachen wie Kleidung, Bilder etc.
- ein Teil der Spielsachen und Klamotten der Kinder, auch ok
- ihr Bett
Ansonsten anscheinend gar nix und sie will sich auszahlen lassen.
Aber wie ist hier die Lage? Ich kann ja auch sagen, ich brauche diesen Schrank, diesen Topf oder diese Küchenmaschine auch nicht. Wenn Du ihn nicht willst, dann bleibt er halt hier.
Kann ich das so machen?
Ein konkretes Beispiel: wir haben eine Couch vor 3 Jahren gekauft für 1719 EUR. Die wird sie auf Grund der Größe sicher nicht mitnehmen können in ihre neue kleiner Wohnung. Welchen Wert würdet ihr ansetzen, wenn es um eine Auszahlung geht? Welcher Wertverlust hat eine 5 Jahre alte Couch?
Oder einfach sagen, nimm Du sie und wenn Du nicht kannst, Pech gehabt?
meine Ex zieht spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Eigentumswohnung aus.
Die Geschichte dazu könnt ihr hier nachlesen.
Jetzt geht es natürlich darum, was sie an Sachen aus unserer Wohnung mitnimmt.
- klar, ihr persönlichen Sachen wie Kleidung, Bilder etc.
- ein Teil der Spielsachen und Klamotten der Kinder, auch ok
- ihr Bett
Ansonsten anscheinend gar nix und sie will sich auszahlen lassen.
Aber wie ist hier die Lage? Ich kann ja auch sagen, ich brauche diesen Schrank, diesen Topf oder diese Küchenmaschine auch nicht. Wenn Du ihn nicht willst, dann bleibt er halt hier.
Kann ich das so machen?
Ein konkretes Beispiel: wir haben eine Couch vor 3 Jahren gekauft für 1719 EUR. Die wird sie auf Grund der Größe sicher nicht mitnehmen können in ihre neue kleiner Wohnung. Welchen Wert würdet ihr ansetzen, wenn es um eine Auszahlung geht? Welcher Wertverlust hat eine 5 Jahre alte Couch?

Oder einfach sagen, nimm Du sie und wenn Du nicht kannst, Pech gehabt?

