24-06-2026, 10:33
Aus der Wohnung abmelden also nicht geklappt? Teile dem zuständigen Bürgeramt mit, dass die Dame ausgezogen ist. Die Behörde kann dann eine Überprüfung einleiten. Ob und wie die Behörde tätig wird, hängt vom Einzelfall und den vorhandenen Nachweisen ab.
Ist sie weiterhin in einem gemeinsamen Mietvertrag den beide unterschrieben haben, dann haftet sie weiterhin für die Miete und andere Verpflichtungen. Dann muss ein Mietvertragsänderungsvertrag, ein Nachtrag geschlossen werden. Wenn sie nicht mitwirken will, hast du einen Anspruch gegen sie, an der Vertragsänderung mitzuwirken. Sie ist nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, an einer sachgerechten Vertragsanpassung mitzuwirken. Wieder ein Gerichtsvorgang.
Eigentlich wärs ja Zeit für Ende Gelände. Erstmal aus der Wohnung abmelden, dann keine Herausgabe des Kindes mehr, kommen lassen und toben lassen, vielleicht schlägt sie auch, das wäre aufzunehmen oder zu filmen, was in deinem Privatbereich auch legal ist und zu dokumentieren, sofortiger Einsatz Gewaltschutzgesetz.
Ist sie weiterhin in einem gemeinsamen Mietvertrag den beide unterschrieben haben, dann haftet sie weiterhin für die Miete und andere Verpflichtungen. Dann muss ein Mietvertragsänderungsvertrag, ein Nachtrag geschlossen werden. Wenn sie nicht mitwirken will, hast du einen Anspruch gegen sie, an der Vertragsänderung mitzuwirken. Sie ist nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, an einer sachgerechten Vertragsanpassung mitzuwirken. Wieder ein Gerichtsvorgang.
Eigentlich wärs ja Zeit für Ende Gelände. Erstmal aus der Wohnung abmelden, dann keine Herausgabe des Kindes mehr, kommen lassen und toben lassen, vielleicht schlägt sie auch, das wäre aufzunehmen oder zu filmen, was in deinem Privatbereich auch legal ist und zu dokumentieren, sofortiger Einsatz Gewaltschutzgesetz.
