Vor 9 Stunden
(Vor 11 Stunden)Andreas83 schrieb:(22-06-2026, 06:56)Alimen T schrieb: Es ist korrekt, dass man einen Titel braucht.
Den kann man aber schnell beim Notar machen .
Bei 2 Kindern lohnt sich die Aufstockung gewaltig .
Mit der Insolvenz dürften auch sämtliche Kontoauszüge
für das Jobcenter Nebensache sein.
Wird in die Titulierung der Mindestunterhalt eingetragen?
Ein paar Sachen wirfst du da vielleicht gerade durcheinander. Nurerzeuger hat das schon gut beantwortet.
Das Jugendamt betitelt kostenlos. Es ermittelt deine Leistungsfähigkeit anhand deiner Einkommensverhältnisse und
schreibt dafür einen Titel. Ggf. dann eben auch einen Titel unterhalb des Mindestunterhalts. Ich hatte mal so einen, bzw mehrere
da ein Titel pro unterhaltsberechtigtem Kind.
30 Bewerbungen schreibst du nicht für das Jobcenter, die bezahlen dir auch die Kosten nicht dafür, das ist budgetiert. Du bekommst vielleicht
eine Eingliederungsvereinbarung, aber das ist dann dein kleinstes Problem.
Die 30 Bewerbungen will vielleicht das Jugendamt sehen oder ggf. ein Gericht, wenn es zum Streit kommt. Aber das kann man entspannt sehen, es ist unwahrscheinlich, das man noch mehr zahlen soll, wenn man ohnehin schon Aufstocker ist. Selbst wenn das passieren sollte und man dazu verurteilt wird, dann muss das Jobcenter erst mal dafür aufkommen. Also ich meine, es reicht ja, wenn man so viel verdient, was im Titel steht. Da ist die Idee mit der Teilzeitbeschäftigung gar nicht so verkehrt. Nur im Leistungsbezug ist das eine blöde Idee. Dann heisst es wieder vom Jobcenter, dass man seine eigene Hilfebedürftigkeit herbeiführt. Ich war jahrelang voll am Arbeitsmarkt integriert. Musste nur einmal alles 6 Monate zur Gesichtskontrolle vorbeikommen.
Mehr Geld verdienen hätte auch mehr Unterhalt zahlen bedeutet. Das Jobcenter hat das verstanden und mich dann in Ruhe gelassen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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