(22-06-2026, 06:56)Alimen T schrieb: Es ist korrekt, dass man einen Titel braucht.
Den kann man aber schnell beim Notar machen .
Bei 2 Kindern lohnt sich die Aufstockung gewaltig .
Mit der Insolvenz dürften auch sämtliche Kontoauszüge
für das Jobcenter Nebensache sein.
Wird in die Titulierung der Mindestunterhalt eingetragen?
Ich bin ja aktuell ein Mangelfall und die UVK bekommt von mir 227 € pro Kind für die kleinen. Mein Sohn 15 Jahre läuft aktuell über das Jobcenter von meiner Exfrau. Weiß gar nicht ob ich da auch etwas nachzahlen muss.
Müssen alle drei Kinder in die Titulierung?
Kann das auch das Jugendamt machen?
Google sagt mir beim Notar kostet das 250 € pro Kind. Kann mir das nicht leisten.
(22-06-2026, 07:12)NurErzeuger schrieb: Als arbeitender Vater im Jobcenter-Bezug liegt die magische Grenze bei exakt 1.500 Euro brutto: Bis zu diesem Betrag schöpfst du die gesetzlichen Freibeträge komplett aus und darfst stolze 378 Euro netto anrechnungsfrei behalten – von jedem Euro über dieser 1.500-Euro-Marke hast du finanziell nichts mehr, da er zu 100 % vom Amt einbehalten wird.
Macht dann das Jobcenter nicht druck wenn man so wenig verdient?
Muss man da nicht mindestens 30 Bewerbungen im Monat schreiben und das nachweisen?
Wollen die nicht, dass man dann eine Vollzeitstelle sucht wenn man so wenig verdien?
Oder ist das beim aufstocken anders als beim normalen Bürgergeldbezug?
Noch eine Frage, wenn ich jetzt einen Teilzeitjob gefunden hätte, könnte ich dann meine Vollzeitstelle kündigen und in Teilzeit anfangen und dann erst Antrag zu aufstocken stellen.
Oder gibt das nur Probleme.
Wahrscheinlich besser kündigen lassen?

