Vor 9 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 9 Stunden von NurErzeuger.)
In diesem Fall ist eine aufstockende Grundsicherung eigentlich Pflicht. Da die Kindsmutter ohnehin auch Grundsicherung erhält, ist das Ganze ein unnötiges bürokratisches Hin und Her. Ohne einen bestehenden Unterhaltstitel ändert sich dadurch im Grunde nur die Höhe der Summe, die zwischen den Beteiligten und dem Amt verschoben wird.
Reiche am besten das Schriftstück vom Jugendamt und deine Kontoauszüge als Nachweis für die Unterhaltszahlungen beim Jobcenter ein.
Dadurch kannst du dort deine Fahrtkosten und die Autohaftpflicht vom Einkommen absetzen lassen und zusätzlich deine Umgangskosten einfordern.
Und gar nicht überlegen sondern einfach machen. Wirst ja auch bisschen Geld für deine Kinder brauchen. Ergo Pflicht.
Reiche am besten das Schriftstück vom Jugendamt und deine Kontoauszüge als Nachweis für die Unterhaltszahlungen beim Jobcenter ein.
Dadurch kannst du dort deine Fahrtkosten und die Autohaftpflicht vom Einkommen absetzen lassen und zusätzlich deine Umgangskosten einfordern.
Und gar nicht überlegen sondern einfach machen. Wirst ja auch bisschen Geld für deine Kinder brauchen. Ergo Pflicht.


