Vor 11 Stunden
(Gestern, 17:26)Nappo schrieb: 1. Schau Dir mal diesen Link an, der zwar schon alt ist, aber das näher erklärt, was p oben schrieb. Dann kannst Du Dir ein Bild zur Aufstockung machen. Und im Forum unter der Stichwortsuche auch entsprechende Threads raus suchen.
https://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki...index.html
2. Nicht das Jugendamt nochmal anrufen. Anrufe sind Schall und Rauch. Du hast nun gesehen, wie solche Anrufe enden. Weitere Anrufe weichen nicht davon ab.
3. Wann endete Deine Privatinsolvenz und welchen Volltext hat das Schreiben von der UVK?
Zu 1. Bekommt man da keine Probleme bei der Aufstockung mit der UVK weil ich den Mindestunterhalt nicht zahlen kann?
so steht das zumindest bei mir im Brief so, dass es mir zuzumuten ist bis zu 48 Stunden die Woche zu arbeite.
Und damit das Jobcenter den Unterhalt übernimmt, braucht man dafür einen Titel? Mit diesem Schreiben geht das nicht?
Da steht auch etwas mit fiktivem Einkommen. Wenn ich nicht den Mindestunterhalt zahlen kann, können die das Gerichtlich durchsetzen?
Zu 2. Ok danke, ich habe auch bisher noch nichts an die UVK überwiesen. Sollte ich damit noch warten bis ein Titel festgesetzt wird, oder kann ich die oder kann ich den Monatlichen Unterhalt überweisen?
Zu 3. Privatinsolvenz ist bei mir durch Restschuldbefreiung wurde schon erteilt. Schreiben von UVK habe ich beigefügt.
Ich danke euch vielmals im voraus für eure Hilfe.

