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Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf
#2
(14-06-2026, 22:48)Nappo schrieb: Ausbildung zu einem Beruf

Nicht privilegiert. Privilegiert ab 18 nur, wenn sie sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet. §1603 BGB.

Sonderbedarf sind Fahrzeuge nie, nur plötzliche unvorhersehbare Reparaturen am Eigentum des Kindes. Mehrbedarf, wenn das Fahrzeug zwingend für die Ausbildung ist und die Eltern finanziell gut dastehen.
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Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von Nappo - 14-06-2026, 22:48
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von p__ - 14-06-2026, 23:10
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von p__ - Gestern, 09:00

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