08-06-2026, 16:36
Vielleicht habe ich das schon mal gefragt. Das Alter läßt mich vergesslich werden.
Könnte man nach dem gleichen Muster nicht auch mal die kassierende Dame ausziehen? Weil wenn die z. B. ein vielfaches des Unterhaltszahlers verdient, entfällt doch irgendwann der Unterhaltsanspruch. Immerhin beeinhaltet das doch die Möglichkeit eines Einflusses auf die Höhe des Unterhalts. Muss ja bei den Zahlemännern auch nicht realistisch sein.
Was würde ich mich freuen mal einen Auskunftsanspruch gegen die Gegenseite zu erheben ;-)
Könnte man nach dem gleichen Muster nicht auch mal die kassierende Dame ausziehen? Weil wenn die z. B. ein vielfaches des Unterhaltszahlers verdient, entfällt doch irgendwann der Unterhaltsanspruch. Immerhin beeinhaltet das doch die Möglichkeit eines Einflusses auf die Höhe des Unterhalts. Muss ja bei den Zahlemännern auch nicht realistisch sein.
Was würde ich mich freuen mal einen Auskunftsanspruch gegen die Gegenseite zu erheben ;-)

