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OLG München, Beschluss v. 18.06.2025 – 2 UF 281/25 e - zum Höchstbetrag der DD - Druckversion

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OLG München, Beschluss v. 18.06.2025 – 2 UF 281/25 e - zum Höchstbetrag der DD - Nappo - 08-06-2026

Bisher - und so findet es sich auch beim Nutzen der korruptesten aller Suchmaschinen - hieß es, dass auch die Tabellenstufe 20 überschritten werden kann, wenn die "persönlichen Lebensverhältnisse" einen höheren Unterhalt "rechtfertigen".

Auf dieser Welle ritt also auch eine getrennt lebende Mutter, die allzu gerne mal in die Bücher des Vaters blicken wollte, was ja Exen gemeinhin gerne tun. Der Vater zahlt nach Stufe 20 und weiterhin alle (!) anfallenden Kosten wie Schule, Krankenversicherung und alle Mehr- und Sonderbedarfe.

Und weil er sagte, er würde dies auch weiterhin tun und sei voll leistungsfähig, hat das OLG München entschieden, dass er die begehrte Auskunft über sein Einkommen nicht erteilen muss.
Dem Text kann man aber auch entnehmen, dass er wohl nur deshalb dem Ganzen von der Schippe springen konnte, weil  keine relevante Unklarheit bestünde, die eine Einkommensoffenlegung rechtfertigen würde. Er zahlt ja alles.... Also auch Mehrbedarf etc. 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-13690


RE: OLG München, Beschluss v. 18.06.2025 – 2 UF 281/25 e - zum Höchstbetrag der DD - p__ - 08-06-2026

Da stellt sich das OLG gegen den absurden Irrwitz des BGB im Urteil vom 16.09.2020, Az. XII ZB 499/19.
Volltext: https://openjur.de/u/2305876.html

Da hat der BGH mal eben das obere Ende der Düsseldorfer Tabelle entgegen der früheren Rechtssprechung in die Luft gesprengt, damit Unterhaltsfresserinnen nicht mehr nur in Champagner baden, sondern einen Pool damit befüllen können.

Mit in den Abgrund gerissen hat der BGH bei der Gelegenheit auch gleich "unbegrenzt leistungsfähig", das "ich zahl eh alles".


RE: OLG München, Beschluss v. 18.06.2025 – 2 UF 281/25 e - zum Höchstbetrag der DD - i-wahn - 08-06-2026

Vielleicht habe ich das schon mal gefragt. Das Alter läßt mich vergesslich werden.

Könnte man nach dem gleichen Muster nicht auch mal die kassierende Dame ausziehen? Weil wenn die z. B. ein vielfaches des Unterhaltszahlers verdient, entfällt doch irgendwann der Unterhaltsanspruch. Immerhin beeinhaltet das doch die Möglichkeit eines Einflusses auf die Höhe des Unterhalts. Muss ja bei den Zahlemännern auch nicht realistisch sein.

Was würde ich mich freuen mal einen Auskunftsanspruch gegen die Gegenseite zu erheben ;-)