08-06-2026, 10:19
Da stellt sich das OLG gegen den absurden Irrwitz des BGB im Urteil vom 16.09.2020, Az. XII ZB 499/19.
Volltext: https://openjur.de/u/2305876.html
Da hat der BGH mal eben das obere Ende der Düsseldorfer Tabelle entgegen der früheren Rechtssprechung in die Luft gesprengt, damit Unterhaltsfresserinnen nicht mehr nur in Champagner baden, sondern einen Pool damit befüllen können.
Mit in den Abgrund gerissen hat der BGH bei der Gelegenheit auch gleich "unbegrenzt leistungsfähig", das "ich zahl eh alles".
Volltext: https://openjur.de/u/2305876.html
Da hat der BGH mal eben das obere Ende der Düsseldorfer Tabelle entgegen der früheren Rechtssprechung in die Luft gesprengt, damit Unterhaltsfresserinnen nicht mehr nur in Champagner baden, sondern einen Pool damit befüllen können.
Mit in den Abgrund gerissen hat der BGH bei der Gelegenheit auch gleich "unbegrenzt leistungsfähig", das "ich zahl eh alles".
