Gestern, 14:49
Der Artikel bezog sich nur auf Deutschland.
Aber sogar Österreich hat staatliche geförderte geförderten Männerberatungsstellen (z. B. in Wien, Graz, Linz), um Männer in rechtlichen und psychosozialen Krisen bei Scheidung zu unterstützen. Zudem gibt es die verpflichtende Beratung vor einer einvernehmlichen Scheidung (§ 95 Abs. 1a AußStrG) über das Wohl der Kinder, bei der Väter gezielt beraten werden.
Aber sogar Österreich hat staatliche geförderte geförderten Männerberatungsstellen (z. B. in Wien, Graz, Linz), um Männer in rechtlichen und psychosozialen Krisen bei Scheidung zu unterstützen. Zudem gibt es die verpflichtende Beratung vor einer einvernehmlichen Scheidung (§ 95 Abs. 1a AußStrG) über das Wohl der Kinder, bei der Väter gezielt beraten werden.
