12-04-2026, 10:46
Die offizielle Trennung ist nötig, um das Ende der Bedarfsgemeinschaft nachzuweisen.
Aus Sicht des Unterhaltsrechts ist sie nicht von Vorteil, wenn die Ex die Ausbildung macht, dann arbeitet und du erwerbsunfähiug bleibst. Dann spielt die Dauert der Ehezeit für dich. Das wird sie auch wissen, deshalb dürfte es auch keinen Dissens über den Trennungszeitpunkt geben.
Aus Sicht des Unterhaltsrechts ist sie nicht von Vorteil, wenn die Ex die Ausbildung macht, dann arbeitet und du erwerbsunfähiug bleibst. Dann spielt die Dauert der Ehezeit für dich. Das wird sie auch wissen, deshalb dürfte es auch keinen Dissens über den Trennungszeitpunkt geben.
