02-04-2026, 12:50
(31-03-2026, 14:09)Sumpfhai schrieb: [...] aber laut Jobcenter sind wir eine Bedarfsgemeinschaft und die Trennung ist nicht offiziell weswegen die das nicht beruecksichtigen koennen solange wir noch zusammen in einer Wohnung leben.
Die Trennung ist offiziell. Die dürfen Fakten nicht ignorieren. Ihr seid getrennt, was du mit dem letzten Gerichtsverfahren beweisen kannst. In heutigen Zeiten kann man nicht immer das alte Lied der gemeinsamen Wohnung singen, das ist nicht mehr zeitgemäß.

