Gestern, 11:22
Das Problem ist, dass der Wohnungswechsel nichts an Entscheidungsgründen und am Entscheidungsergebnis ändert. Aus dieser Position nach den Verfahren wieder in ein Wechselmodell zu kommen halte ich für sehr gering. Das stärkste Argument wäre ein Kind gewesen, das sich dafür ausspricht, aber in dem Alter sind sie sehr beeinflussbar und ihre Wünsche haben ohnehin kein Gewicht.
Der bisherige Verfahrensgang und das Ergebnis sind absolut typisch. Idiotisches und langes (zweifellos auch sauteures) Gutachten, das allein durch die Länge das Ergebnis vorwegnimmt, 5-9 zur absolute Maximierung der Vorteile auf der Mutterseite, ein Schlag der sich endgültig ins Aus befördert weil du es gewagt hast, der Mutter zu widersprechend: Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Das wäre völlig unnötig gewesen, der Richter hätte auch das den Aufenthalt in Adresse XY nach §1628 BGB bei der Mutter festlegen können, was du sicher in deinen Anträgen berücksichtigt hast, wenn du hier schon mitgelesen hast.
Der bisherige Verfahrensgang und das Ergebnis sind absolut typisch. Idiotisches und langes (zweifellos auch sauteures) Gutachten, das allein durch die Länge das Ergebnis vorwegnimmt, 5-9 zur absolute Maximierung der Vorteile auf der Mutterseite, ein Schlag der sich endgültig ins Aus befördert weil du es gewagt hast, der Mutter zu widersprechend: Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Das wäre völlig unnötig gewesen, der Richter hätte auch das den Aufenthalt in Adresse XY nach §1628 BGB bei der Mutter festlegen können, was du sicher in deinen Anträgen berücksichtigt hast, wenn du hier schon mitgelesen hast.

