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Ziel: Wechselmodell. Wann in den letzten Kampf ziehen? - Druckversion

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Ziel: Wechselmodell. Wann in den letzten Kampf ziehen? - Vince - 29-03-2026

Hallo in die Runde,

Vorab: Mit dem Thema hoffe ich anhand eurer Erfahrungen abschätzen zu können, ob - und wenn ja, wann - es sich lohnt, in einen letzten Kampf zu ziehen.
Ich schätze eure Erfahrungen hier sehr, auch wenn ich selbst bislang nur stiller Mitleser war.

Die Fakten bisher:
Vor 2 Jahren trennte sich die Mutter vom Vater. Umgehend beantragte die Mutter, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) für unser Kind zu übertragen.
Grund: Sie wollte unmittelbar verziehen in ihre Heimatstadt.
In der ersten Verhandlung wurde "vereinbart", dass der Vater auszieht und die Kinder fortan 6/14 Tage betreut - aber "zerhackt" über die 2 Wochen.
(die erste Verarschung, die mir als Vater widerfuhr).

Bzgl. des ABRs/Umzugswunsches wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dauer: knapp 1 Jahr. Auf Details möchte ich nicht eingehen, es lief ekelhaft ab.
Vor Erlass des Beschlusses über das ABR beantragte ich (Vater) noch die Anordnung eines Wechselmodells (50:50).
Ergebnis jedoch: Gericht überträgt der Mutter das ABR. Die Mutter verzog umgehend.

Im Beschwerdeverfahren am OLG sagte man mir (O-Ton), "die Kinder hole man wenn dann nur zurück, nachdem ein neues Gutachten eingeholt worden wäre.
Aber dass dann, nach dieser Zeit, der Richter die Kinder ohnehin nicht mehr zurück holen würde." (das möchte ich echt nicht weiter kommentieren)

Im Beschwerdeverfahren konnte ich zumindest noch erreichen, dass der Umgang nicht mehr "zerstückelt" stattfindet (was wegen den Wegstrecken aufgrund des Umzuges nicht mehr machbar gewesen wäre).
Ein 7-7 wollte Mami nicht, ein 6-8 auch nicht. Sie akzeptierte nur 5-9. (vermutlich, um fortan Sozialleistungen zu beziehen, da ja "alleinerziehend").
Das OLG griff bei der Umgangssache auch nicht ein, es war ja "schließlich nicht Gegenstand des Verfahrens". Der Richter klopfte sich noch auf die Schulter, da er so nett ist, dass ich den Umgang immerhin neu regeln kann...

Mit diesem Vergleich möchte ich dauerhaft nicht leben, eben weil ich vom ersten Tag an ein Wechselmodell wollte und es auch langfristig umsetzten kann.

Ich hatte zu diesem Zeitpunkt (OLG) bereits eine Zweitwohnung am neuen Wohnort der Mutter angemietet, um den Umgang weiter wahrzunehmen.
Nachdem die Sache am OLG durch war, habe ich die Wohnung am alten Wohnort gekündigt und wohne nun komplett auch dort, wo die Kinder wohnen.
Mein Umzug (Nachzug) ging logischerweise mir einem Wechsel des Arbeitgebers einher, wofür ich eine gewisse Zeit benötigte. Daher musste ich eben auch zumindest temporär wegkommen vom vorherigen, "zerstückelten" 6-8.
"Bezahlt" habe ich das mit der Hergabe eines Umgangstages.
Somit sind wir nun seit ca. 1 Jahr beim 5-9 Modell.


Konkrete Frage:
- Wann meint ihr, wäre ein guter Zeitpunkt, ein Umgangsverfahren auf Wechselmodell zu starten?

- Das Kind ist inzwischen 6.
- Die Betreuung im 6-8 Modell lief 1 Jahr, das 5-9 läuft nun schon fast 1 Jahr.
- Es gab bislang nie ein offizielles Umgangsverfahren. Bisher wurden beide Umgangsmodelle (erst 6-8, dann 5-9) im Rahmen des ABR-Streits in Vergleichen festgezurrt.


Ich bin für jede Antwort, Anregung, Tipps und geteilte Erfahrungen dankbar.  Heart


RE: Ziel: Wechselmodell. Wann in den letzten Kampf ziehen? - netlover - 29-03-2026

lass es momentan wie es ist...sonst wirst du zerstückelt
lebe dich da ein, der kontakt zum kind ist ja da - da kann
sich seeehr schnell etwas ändern wenn es älter wird.
keine weitere scheiße mit mit gericht etc...lass es laufen


RE: Ziel: Wechselmodell. Wann in den letzten Kampf ziehen? - kay - 29-03-2026

Dem stimme ich zu 100% zu. Laeuft doch gut. Warum wilst Du Dir da Streit mit der Exe plus Gerichtsstress plus die Kosten dafuer antun? Letzendlich sitzt die Gutste eh am laengeren Hebel und wenn die den Umgang komplett boykottiert und das ganze fuer die Helferindustrie und Gericht erstmal als "hochstrittig" abgestempelt ist, hast Du erst recht keine Chancen.


RE: Ziel: Wechselmodell. Wann in den letzten Kampf ziehen? - p__ - 30-03-2026

Das Problem ist, dass der Wohnungswechsel nichts an Entscheidungsgründen und am Entscheidungsergebnis ändert. Aus dieser Position nach den Verfahren wieder in ein Wechselmodell zu kommen halte ich für sehr gering. Das stärkste Argument wäre ein Kind gewesen, das sich dafür ausspricht, aber in dem Alter sind sie sehr beeinflussbar und ihre Wünsche haben ohnehin kein Gewicht.

Der bisherige Verfahrensgang und das Ergebnis sind absolut typisch. Idiotisches und langes (zweifellos auch sauteures) Gutachten, das allein durch die Länge das Ergebnis vorwegnimmt, 5-9 zur absolute Maximierung der Vorteile auf der Mutterseite, ein Schlag der sich endgültig ins Aus befördert weil du es gewagt hast, der Mutter zu widersprechend: Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Das wäre völlig unnötig gewesen, der Richter hätte auch das den Aufenthalt in Adresse XY nach §1628 BGB bei der Mutter festlegen können, was du sicher in deinen Anträgen berücksichtigt hast, wenn du hier schon mitgelesen hast.