25-03-2026, 16:46
Danke! Durch heutige Scheidung ist die Ehe nach 6! Jahren geschieden.
Mir geht es ab Trennung vor allem um die ersten vier Jahre in denen ich zur Wahrung meines notwendigen Selbstbehaltes nicht den Mindesunterhalt zahlen konnte. So wird das über den hohen Einkommensunterschied durch Übernahme meines ungedeckten Teiles verrechnet.
In dem hypothetischen Fall bin ich kurz nach der Trennung in diese Wohnung eingezogen und die Entwicklung nahm ihren Lauf.
Mir geht es ab Trennung vor allem um die ersten vier Jahre in denen ich zur Wahrung meines notwendigen Selbstbehaltes nicht den Mindesunterhalt zahlen konnte. So wird das über den hohen Einkommensunterschied durch Übernahme meines ungedeckten Teiles verrechnet.
In dem hypothetischen Fall bin ich kurz nach der Trennung in diese Wohnung eingezogen und die Entwicklung nahm ihren Lauf.

