25-03-2026, 15:09
Die Antwort oben sieht sehr nach KI aus, so irgendwo kreist sie schon um das Problem und sagt das mit wohlgeformten Sätzen und pseudostrukturiert, aber letztlich nicht korrekt, wie ein Destillat aus Laienforen, wie oft bei juristischen Fragen. Wenn es so war - Vorsicht, das ist selten die Realtität.
Die sekundäre Darlegungslast etwa. Das bedeutet nicht, dass die Ex erstmal Beweise vorlegen muss und du musst denen erst nach Beweisvorlage mit Gegenbeweisen entgegentreten. Es bedeutet, dass die Ex zwar beweispflichtig ist, aber die sekundäre Beweislast soll die Entscheidung des Zivilgerichts nach Beweislastgrundsätzen verhindern. Konkret heisst das, die Ex muss nur greifbare Anhaltspunkte für ihre Behauptung liefern. Erst, wenn du darauf substantiiert erwiderst, trifft die Ex die volle Beweislast.
Das ist eine Abwägung und Abschwächung der eigentlichen Beweislast und immer so, wenn jede Partei nur über die eigene Sphäre Kenntnisse haben kann.
Liefert sie etwas, das auf einen gemeinsamen Urlaub von dir und Vermieterin schliessen lässt, wäre das allein noch kein Durchbruch, aber in Kombination mit anderen -auch schwächeren- Hinweisen könnte es den Richter sehr wohl triggern.
Dagegen spricht etwas ganz anderes: Um Trennungsunterhalt zu kippen, sind die Anforderungen höher. Trennungsunterhalt muss ab Trennung bis 1 Jahr danach unbedingter gezahlt werden. Danach sinken die Schwellen und auch Ehegattenunterhalt ist leichter verwirkt. In diesem einen Jahr kann es noch gar keine verfestigte Lebensgemeinschaft geben. Das geht mit dem Sozialrecht kongruent, wo ein Jahr lang eine hohe Schwelle für die Behauptung einer neuen Bedarfsgemeinschaft gilt, danach fällt sie. Läuft dein Trennungsunterhalt auch schon Jahre, etwa weil die Scheidung verzögert wurde, sinkt die Schwelle ebenfalls.
Die sekundäre Darlegungslast etwa. Das bedeutet nicht, dass die Ex erstmal Beweise vorlegen muss und du musst denen erst nach Beweisvorlage mit Gegenbeweisen entgegentreten. Es bedeutet, dass die Ex zwar beweispflichtig ist, aber die sekundäre Beweislast soll die Entscheidung des Zivilgerichts nach Beweislastgrundsätzen verhindern. Konkret heisst das, die Ex muss nur greifbare Anhaltspunkte für ihre Behauptung liefern. Erst, wenn du darauf substantiiert erwiderst, trifft die Ex die volle Beweislast.
Das ist eine Abwägung und Abschwächung der eigentlichen Beweislast und immer so, wenn jede Partei nur über die eigene Sphäre Kenntnisse haben kann.
Liefert sie etwas, das auf einen gemeinsamen Urlaub von dir und Vermieterin schliessen lässt, wäre das allein noch kein Durchbruch, aber in Kombination mit anderen -auch schwächeren- Hinweisen könnte es den Richter sehr wohl triggern.
Dagegen spricht etwas ganz anderes: Um Trennungsunterhalt zu kippen, sind die Anforderungen höher. Trennungsunterhalt muss ab Trennung bis 1 Jahr danach unbedingter gezahlt werden. Danach sinken die Schwellen und auch Ehegattenunterhalt ist leichter verwirkt. In diesem einen Jahr kann es noch gar keine verfestigte Lebensgemeinschaft geben. Das geht mit dem Sozialrecht kongruent, wo ein Jahr lang eine hohe Schwelle für die Behauptung einer neuen Bedarfsgemeinschaft gilt, danach fällt sie. Läuft dein Trennungsunterhalt auch schon Jahre, etwa weil die Scheidung verzögert wurde, sinkt die Schwelle ebenfalls.
