24-03-2026, 22:32
Hey! Ich muss natürlich ein bisschen aufpassen, weil man nie weiß, wer mitliest.
Nach der Trennung habe ich eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus einer Bekannten gemietet. Vertrag und Zahlungen sind belegt. Aufgrund der hohen Unterhaltszahlungen für 5 Kinder und dem hohen Einkommen der frühpensionierten Mutter durch beamtenrechtliche Familienzuschläge habe ich auf Trennungsunterhalt geklagt. Leider kam mir dann die Rechtsorechung des BGH - Stichwort „Naturalunterhalt“ in die Quere. Aber zumindest die offenen Unterhaltsbeträge wollte ich damit auffangen.
Nun behauptet meine Ex, dass ich mit der Bekannten in einer eheähnlichen Partnerschaft lebe, die den Trennungsunterhaltsanspruch beenden würde.
Beweise - soweit ich aus diversen Strafanzeigen ihrerseits lesen konnte- sind in 5 Jahren ein Video auf einer Hochzeit von einem Freund von mir, ein Foto auf einer anderen Feier und jemand, der mich beim Spazierengehen mit der Bekannten gesehen hat. Finde ich jetzt ein wenig dürftig.
Die Beweislast liegt ja bei meiner Ex. Muss ich fragen ihrer Anwältin oder des Gerichtes beantworten, wie „ Beschreiben Sie die Wohnsituation!“ Oder „ Waren Sie mit Frau XY im Urlaub?“
Danke
Nach der Trennung habe ich eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus einer Bekannten gemietet. Vertrag und Zahlungen sind belegt. Aufgrund der hohen Unterhaltszahlungen für 5 Kinder und dem hohen Einkommen der frühpensionierten Mutter durch beamtenrechtliche Familienzuschläge habe ich auf Trennungsunterhalt geklagt. Leider kam mir dann die Rechtsorechung des BGH - Stichwort „Naturalunterhalt“ in die Quere. Aber zumindest die offenen Unterhaltsbeträge wollte ich damit auffangen.
Nun behauptet meine Ex, dass ich mit der Bekannten in einer eheähnlichen Partnerschaft lebe, die den Trennungsunterhaltsanspruch beenden würde.
Beweise - soweit ich aus diversen Strafanzeigen ihrerseits lesen konnte- sind in 5 Jahren ein Video auf einer Hochzeit von einem Freund von mir, ein Foto auf einer anderen Feier und jemand, der mich beim Spazierengehen mit der Bekannten gesehen hat. Finde ich jetzt ein wenig dürftig.
Die Beweislast liegt ja bei meiner Ex. Muss ich fragen ihrer Anwältin oder des Gerichtes beantworten, wie „ Beschreiben Sie die Wohnsituation!“ Oder „ Waren Sie mit Frau XY im Urlaub?“
Danke

