Vor 2 Stunden
Es gibt ein (teils veraltetes) Papier der staatsbezahlten Unterhaltslobby dazu: https://dijuf.de/fileadmin/Veranstaltung...ktuell.pdf
Brauchbar darin sind die beiden BGH-Beschlüsse und die Beispielberechnungen. Man beachte den starken Fokus auf Einbeziehung von Mehrbedarf, die im Wechselmodell regelmässig anfallen, weil es höhere Wohnkosten für zwei gibt, der Tabellenbedarf berücksichtigt nur eines. Auch dort wird in etwa meine erstgenannte Methode angewendet.
Brauchbar darin sind die beiden BGH-Beschlüsse und die Beispielberechnungen. Man beachte den starken Fokus auf Einbeziehung von Mehrbedarf, die im Wechselmodell regelmässig anfallen, weil es höhere Wohnkosten für zwei gibt, der Tabellenbedarf berücksichtigt nur eines. Auch dort wird in etwa meine erstgenannte Methode angewendet.

