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Wechselmodel/Unterhalt - Papa 88 - 18-03-2026

Hallo in die Runde,

Meine Ex wurde letztes Jahr 40 und wollte ihr altes Leben zurück. Also große Trennung, wir waren nicht Verheiratet, haben das gemeinsame Sorgerecht und zwei Kindern 2, 5 Jahre alt.

Damit sie ihrer Lebensvorstellung gerecht werden kann, kam natürlich das Wechselmodel in frage. Einen anderen Weg kam für mich auch nicht in Frage. Im großen und ganzen kommen wir miteinander aus. 

Wir haben das Wochenmodel, sie bekommt das Kindergeld für beide Kinder. Sie hat den Erstwohnsitz, ich den Zweitwohnsitz.

Jetzt kommt die Mutter und würde gerne eine Unterhaltsberechnung beim Jugendamt machen wollen.
Eig. bin ich der Meinung, dass wenn sie für beide Kinder das Kindergeld bekommt ( also 259€ Unterhalt) es für sie passen sollte. Da solche Berchnungen ja sehr komplex sind und man ja nie so richtig weiß , befürchte ich da mehr Zahlen zu müssen.

Ich schreibe mal ein paar Eckdaten unter den Text und wäre über Meinungen oder Erfahrungen dankbar.

• zwei Kinder 2 und 5 Jahre
• Mutter: Netto ca 2400€ + 518€ Kindergeld
• Vater: Netto ca 3700€
• Gemeinsames Sorgerecht
• nicht Verheiratet

Vielen Dank im Vorraus✌️


RE: Wechselmodel/Unterhalt - p__ - 18-03-2026

Die Wechselmodell-Unterhaltsberechnung ist noch idiotischer und unlogischer wie andere Unterhaltsbereiche, das hat sich Juristengerümpel aus dem Hintern gezogen, um künstlich Ausgleiche, Streit, Gegenzahlungen, teure Beratung etc. zu erzeugen. Und die Krönung, das kann sich je nach OLG-Bezirk unterschieden. Was ich dir also erzähle, wird unter Umständen bei dir gar nicht gelten.

Manche rechnen das Elterneinkommen zusammen (6100 EUR), um die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu finden und damit den Bedarf der Kinder, 817 EUR x 2 = 1634 EUR, absurd. Der Haftungsanteil wird dann aus dem Nettoeinkommen minus Selbstbehalt berechnet. Das Kindergeld (518 EUR) steht beiden Eltern zur Hälfte zu. Da die Mutter es komplett erhält, wird der Anteil des Vaters (das sind 259 EUR) in der Endabrechnung berücksichtigt. Wann man es abzieht, vom Bedarf oder vom Haftungsanteil, das ist auch nicht ganz sicher.

Andere rechnen mit einer direkten Haftungsquote, die würde bei euch 39 und 61% betragen. So sind Eure direkten Einkommensanteile. Dann den Gesamtbedarf der Kinder berechnen, 1040 EUR müssten das sein. Davon wird das Kindergeld voll abgezogen, nicht wie im Residenzmodell halb. Restbedarf 522 EUR. Und der wird gemäss Haftungsquote aufgeteilt.

Grundlage solcher Berechnungen wäre aber auch eine exakte Ausgabenbuchführung und Aufteilung, wer zahlt was. Da kommt also noch Bürokratie und Chaos dazu, wenn dann die Elternteile jeweils abends dasitzen und den den gezahlten Beitrag zum Kinderschwimmen eintragen. Lasst die abgehenden und zufliessenden Geld auf ein Konto bzw. Unterkonto für Kinderausgaben gehen. Gerecht wird es niemals sein. Wer im Wechselmodell pokert und nickert, hat zu viel Zeit. Sollte es Dauerstreit geben, lass die Mutter klagen. Das ist nicht billig wegen Anwaltspflicht und könnte lehrreich werden, hohe Kosten ohne Gewinn. Es endet wie immer: Eure Kohle ist dann nicht mehr beim Kinderbedarf, sondern landet bei Juristen und finanziert Anwalts Chalet in St. Moritz und die Leasingraten für den 7er M - BMW.


RE: Wechselmodel/Unterhalt - Nintendo - 18-03-2026

Um es komplizierter zu machen: Meines wissens wird 50% des Kindergeldes euch jeweils zur Hälfte zugeteilt, die andere Hälfte aufgeteilt nach Haftungsquote.

1631*0,61-252/2-252*0,61 = 715,19 €
1631*0,39-252/2-252*0,39 = 411,81 €

Die Hälfte der Differenz wäre an die Ex zu zahlen: 151,69. Im Gegenzug dazu steht ihm aber sein Kindergeldanteil von 279,72 zu, also muss die Ex 128€ pro Monat an dich überweisen.

Ich würde der Berechnung gelassen sehen, aber da Ergebnis dann auch einfordern, wenn es für dich positiv ausgeht.