Vor 4 Stunden
Die Wechselmodell-Unterhaltsberechnung ist noch idiotischer und unlogischer wie andere Unterhaltsbereiche, das hat sich Juristengerümpel aus dem Hintern gezogen, um künstlich Ausgleiche, Streit, Gegenzahlungen, teure Beratung etc. zu erzeugen. Und die Krönung, das kann sich je nach OLG-Bezirk unterschieden. Was ich dir also erzähle, wird unter Umständen bei dir gar nicht gelten.
Manche rechnen das Elterneinkommen zusammen (6100 EUR), um die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu finden und damit den Bedarf der Kinder, 817 EUR x 2 = 1634 EUR, absurd. Der Haftungsanteil wird dann aus dem Nettoeinkommen minus Selbstbehalt berechnet. Das Kindergeld (518 EUR) steht beiden Eltern zur Hälfte zu. Da die Mutter es komplett erhält, wird der Anteil des Vaters (das sind 259 EUR) in der Endabrechnung berücksichtigt. Wann man es abzieht, vom Bedarf oder vom Haftungsanteil, das ist auch nicht ganz sicher.
Andere rechnen mit einer direkten Haftungsquote, die würde bei euch 39 und 61% betragen. So sind Eure direkten Einkommensanteile. Dann den Gesamtbedarf der Kinder berechnen, 1040 EUR müssten das sein. Davon wird das Kindergeld voll abgezogen, nicht wie im Residenzmodell halb. Restbedarf 522 EUR. Und der wird gemäss Haftungsquote aufgeteilt.
Grundlage solcher Berechnungen wäre aber auch eine exakte Ausgabenbuchführung und Aufteilung, wer zahlt was. Da kommt also noch Bürokratie und Chaos dazu, wenn dann die Elternteile jeweils abends dasitzen und den den gezahlten Beitrag zum Kinderschwimmen eintragen. Lasst die abgehenden und zufliessenden Geld auf ein Konto bzw. Unterkonto für Kinderausgaben gehen. Gerecht wird es niemals sein. Wer im Wechselmodell pokert und nickert, hat zu viel Zeit. Sollte es Dauerstreit geben, lass die Mutter klagen. Das ist nicht billig wegen Anwaltspflicht und könnte lehrreich werden, hohe Kosten ohne Gewinn. Es endet wie immer: Eure Kohle ist dann nicht mehr beim Kinderbedarf, sondern landet bei Juristen und finanziert Anwalts Chalet in St. Moritz und die Leasingraten für den 7er M - BMW.
Manche rechnen das Elterneinkommen zusammen (6100 EUR), um die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu finden und damit den Bedarf der Kinder, 817 EUR x 2 = 1634 EUR, absurd. Der Haftungsanteil wird dann aus dem Nettoeinkommen minus Selbstbehalt berechnet. Das Kindergeld (518 EUR) steht beiden Eltern zur Hälfte zu. Da die Mutter es komplett erhält, wird der Anteil des Vaters (das sind 259 EUR) in der Endabrechnung berücksichtigt. Wann man es abzieht, vom Bedarf oder vom Haftungsanteil, das ist auch nicht ganz sicher.
Andere rechnen mit einer direkten Haftungsquote, die würde bei euch 39 und 61% betragen. So sind Eure direkten Einkommensanteile. Dann den Gesamtbedarf der Kinder berechnen, 1040 EUR müssten das sein. Davon wird das Kindergeld voll abgezogen, nicht wie im Residenzmodell halb. Restbedarf 522 EUR. Und der wird gemäss Haftungsquote aufgeteilt.
Grundlage solcher Berechnungen wäre aber auch eine exakte Ausgabenbuchführung und Aufteilung, wer zahlt was. Da kommt also noch Bürokratie und Chaos dazu, wenn dann die Elternteile jeweils abends dasitzen und den den gezahlten Beitrag zum Kinderschwimmen eintragen. Lasst die abgehenden und zufliessenden Geld auf ein Konto bzw. Unterkonto für Kinderausgaben gehen. Gerecht wird es niemals sein. Wer im Wechselmodell pokert und nickert, hat zu viel Zeit. Sollte es Dauerstreit geben, lass die Mutter klagen. Das ist nicht billig wegen Anwaltspflicht und könnte lehrreich werden, hohe Kosten ohne Gewinn. Es endet wie immer: Eure Kohle ist dann nicht mehr beim Kinderbedarf, sondern landet bei Juristen und finanziert Anwalts Chalet in St. Moritz und die Leasingraten für den 7er M - BMW.
