Gestern, 18:45
Eine reine Behauptung führt sehr selten zum Sorgerechtsentzug.
Keine Ahnung, was du drauf hast, aber bei dieser Ex würde ich im Saal auf Provokation gehen, damit sie durchdreht und über sich selbst stolpert, sie ist ja sowieso überdreht. Lies doch eine ihre Hass-Äusserungen vor und sage, sie habe einen irren Krieg voller Hass auf Paarebene begonnen weil sie unzufrieden sei, dass du erwerbsunfähig bist und sie sei selber erziehungsunfähig, du baust darauf dass sie nach Therapie wieder in der Lage sein wird, normalen Kontakt zum Kind und Elternebene zu dir zu erreichen. Mal gucken, wie sie reagiert. Vielleicht knallt sie durch und dem Richter wird es zu bunt.
Keine Ahnung, was du drauf hast, aber bei dieser Ex würde ich im Saal auf Provokation gehen, damit sie durchdreht und über sich selbst stolpert, sie ist ja sowieso überdreht. Lies doch eine ihre Hass-Äusserungen vor und sage, sie habe einen irren Krieg voller Hass auf Paarebene begonnen weil sie unzufrieden sei, dass du erwerbsunfähig bist und sie sei selber erziehungsunfähig, du baust darauf dass sie nach Therapie wieder in der Lage sein wird, normalen Kontakt zum Kind und Elternebene zu dir zu erreichen. Mal gucken, wie sie reagiert. Vielleicht knallt sie durch und dem Richter wird es zu bunt.

