05-03-2026, 23:09
(05-03-2026, 22:13)Bumpi schrieb: Noch eine Zusatzfrage.
Wenn ich arbeitslos werde, ist der Selbstbehalt immer noch bei 1750 Euro?
Tochter studiert außerhalb mit eigener Wohnung, ü 21 , nicht privilegiert.
Gilt Erwerbsobliegenheit oder sogar gesteigerte Erwerbsobliegenheut?
Gruss Bumpi
Demnach könnte nur sie eine Pfändung in Auftrag geben .

